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Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten

Grundsatz
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner verpflichten sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Die Lieferanten müssen die Grundsätze aus den nachstehenden Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, indem sie in ihren Unternehmen entsprechende Mittel bereitstellen und alle auf sie zutreffenden Grundsätze in Richtlinien und Abläufe einbinden.

1. Einhaltung von geltendem Recht
Lieferanten halten die Gesetze und Rechtsvorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ein.

2. Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer
Wir lehnen Kinderarbeit in unserer Lieferkette ab. Unsere Lieferanten müssen jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen vermeiden. Mitarbeiter-/innen unter dem gesetzlichen Mindestalter dürfen nicht beschäftigt werden.

3. Löhne, Sozialleistungen und Arbeitszeit
Unsere Lieferanten müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und zum Mindestlohn einhalten. Die Vergütung muss regelmäßig, pünktlich und vollständig gemäß den geltenden Gesetzen an die Mitarbeiter-/innen gezahlt werden und muss im Einklang mit den anwendbaren nationalen Gesetzen zur Vergütung stehen. Die Vergütung und die sonstigen Leistungen sollen den Mitarbeiter-/innen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Pausen-, Ruhe- und Lenkzeiten müssen eingehalten werden.

4. Zwangsarbeit
Unsere Lieferanten beteiligen sich an keiner Form von Menschenhandel und Zwangsarbeit.

5. Vereinigungsfreiheit
Bei unseren Lieferanten wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen geschützt.

6. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Lieferanten halten die nationalen Standards für eine sichere und hygienische Arbeitsumwelt ein und treffen in diesem Rahmen angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, damit gesundheitsgerechte Beschäftigungsbedingungen gewährleistet werden. Darüber hinaus werden Mitarbeiter kontinuierlich zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz geschult und unterwiesen.

7. Diskriminierung und Belästigung
Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter-/innen muss ein wesentlicher Grundsatz der Unternehmenspolitik unserer Lieferanten sein.
Diskriminierendes Verhalten bezieht sich typischerweise – bewusst oder unbewusst – auf irrelevante personenbezogene Merkmale wie beispielsweise Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Familienstand, Geschlecht, Geschlechtsausdruck und -identität, genetische Informationen, nationale Herkunft, körperliche Merkmale, politische Zugehörigkeit, Schwangerschaft, Religion, soziale Herkunft, sexuelle Orientierung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder ein anderes rechtswidriges Kriterium. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter-/innen in keiner Weise belästigt bzw. diskriminiert werden.

8. Korruption, Erpressung und Bestechung
Unsere Lieferanten dulden keinerlei Korruption, Erpressung oder Bestechung. Sie nehmen im Geschäftsverkehr mit  Geschäftspartnern oder Amtsträgern keine Bestechungsgelder oder sonstige ungesetzliche Anreize (z. B. Schmiergelder) an bzw. bieten sie selbst an. Lieferanten dürfen Mitarbeiter-/innen keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen zum persönlichen Vorteil anbieten, die als Bestechung angesehen werden könnten. Geschenke oder Bewirtungen dürfen grundsätzlich nicht dazu dienen, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen, und dürfen nicht gegen geltende Gesetze oder ethische Standards verstoßen.

9. Datenschutz und geistiges Eigentum
Unsere Lieferanten verpflichten sich, vertrauliche Informationen in angemessener Weise zu nutzen und entsprechend zu schützen. Sie müssen sicherstellen, dass schützenswerte Daten und die gültigen geistigen Eigentumsrechte der eigenen Mitarbeiter-/innen und der Geschäftspartner gesichert werden.
Die Informationssysteme, die vertrauliche Informationen oder Daten von Mitarbeiter/-innen, Kunden und Geschäftspartnern enthalten, werden beim Lieferanten angemessen im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung verwaltet und gegen unbefugten Zugriff und die unbefugte Nutzung, Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung der Daten geschützt.
Die Lieferanten erheben nur zu legitimen Geschäftszwecken personenbezogene Informationen, nutzen sie nur auf legale, transparente und sichere Weise und geben sie ausschließlich an zugriffsberechtigte Personen weiter.

Stand April 2024